Neu: Jadgwilderei, Fischwilderei und Pfandkehr

Am vergangenen Wochenende konnte unsere Kanzlei-Homepage weiter ausgebaut werden. Ab sofort finden Sie jetzt auch ausführliche Inhalte und Erklärungen zur Pfandkehr gemäß § 289 StGB und den oftmals unterschätzen Normen zur Jagdwilderei bzw. Fischwilderei nach §§ 292, 293 StGB. In den nächsten Wochen folgen weitere Delikte, die in der Rubrik „Strafrecht“ und „Wirtschaftsstrafrecht“ veröffentlicht werden.