Am vergangenen Wochenende konnte unsere Kanzlei-Homepage weiter ausgebaut werden. Ab sofort finden Sie jetzt auch ausführliche Inhalte und Erklärungen zur Pfandkehr gemäß § 289 StGB und den oftmals unterschätzen Normen zur Jagdwilderei bzw. Fischwilderei nach §§ 292, 293 StGB. In den nächsten Wochen folgen weitere Delikte, die in der Rubrik „Strafrecht“ und „Wirtschaftsstrafrecht“ veröffentlicht werden.
Neu: Jadgwilderei, Fischwilderei und Pfandkehr
Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner - Fachanwalt für Strafrecht
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25. Januar 2011
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Schlagworte:Kanzlei
Kategorien:Strafrecht
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