Strafrecht / Attentat / Gerichtsgebäude / Sicherheitskontrollen / Totschlag
Ein Tag nach dem Attentat im bayrischen Gerichtssaal in Dachau ist die Diskussion um die Sicherheitskontrollen in den Gerichtsgebäuden neu entfacht.
So konnte der 54-jährige Angeklagte am Mittwoch eine Pistole in den Gerichtssaal mitnehmen und während der Urteilsverkündung auf den Richter bzw. anschließend mit drei tödlichen Schüssen auf den jungen Staatanwaltschaft schießen. Zeugen und Justizbeamte konnten ihn überwältigen und an weiteren Schüssen hindern. Der 31jährige Staatsanwalt aus München verstarb später im Krankenhaus. Das Motiv des wegen Vorenthaltens von Arbeiterentgelt angeklagten ist bislang noch nicht bekannt.
Der zuvor laut Medienberichten als teilweise aggressiv auftretende Täter war zuvor am Eingang des Amtsgerichts nicht kontrolliert und besondere Sicherheitsvorkehrungen vom Richter waren nicht angeordnet.
Die bayrische Justizministerin erwägt nun schärfere Kontrollen einzurichten. Einige Bundesländer und besonders anfällige Gerichtsgebäude verfügen über Metalldetektoren oder Taschenkontrollen am Eingang, jedoch sind keine bundesweiten Standards gegeben.
( Quelle: n-tv, 12.01.2012 )