Nach Beilattacke kommt der Sicherungantrag

Am 16.12.2010 schlug ein 24-jähriger aus den nordfriesischen Ostdeel mit einem Beil auf seine Mutter ein, welche den Verletzungen erlag. Nun beantragte die Staatsanwaltschaft Aurich die Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einer Psychiatrie. Der mutmaßliche Täter sei bei der Tat schuldunfähig gewesen. Nun obliegt es dem Landgericht Aurich über den Sicherungsantrag zu entscheiden oder ein Strafverfahren einzuleiten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 27.04.2011 )