Mutter von Schulschwänzer verurteilt

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main verhängte als letzte Instanz eine sechs monatige Freiheitsstrafe gegen die Mutter eines Schulschwänzers. Bereits das Amtsgericht Lampertheim und das Landgericht Darmstadt hatten auf die Verstöße der Mutter gegen die Schulpflicht hingewiesen. Die Mutter war lediglich aus Nachlässigkeit nicht gegen das Schulschwänzen ihres Sohnes vorgegangen.
( Quelle: FAZ Nr. 87 vom 13.04.2011, S. 9 )