Mutmaßliches Opfer im Kachelmann-Prozess soll noch mal befragt werden

Im Kachelmann-Prozess vor dem Landgericht Mannheim haben die Richter nun entschieden, dass das mutmaßliche Opfer noch einmal vernommen werden soll.
Dies geht insbesondere auf Kachelmanns neuen Strafverteidiger Johann Schwenn zurück. Dieser erklärte, dass er das mutmaßliche Opfer mit den bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme konfrontieren wolle. „Es zeichnet sich ab, dass sie die Unwahrheit gesagt hat.“
Diese Annahme stützt Schwenn zum einen darauf, dass die Nebenklägerin während der Ermittlungen Details ihrer Aussage korrigiert hatte. So hatte sie schon längere Zeit vor der angeblichen Tat über Kachelmanns Parallelbeziehungen Bescheid gewusst. Dies hatte sie während der ersten Vernehmungen anders dargestellt. Schwenn geht daher davon aus, dass das mutmaßliche Opfer in einer weiteren Vernehmung weitere Lügen einräume werde. Zum anderen zweifelt Schwenn an der These ihres Therapeuten, dass sie Erinnerungslücken hinsichtlich der Tat (Vergewaltigung) aufweise, welche auf ein Trauma zurückzuführen seien. Diese Zweifel stützt er auf die Ausführungen eines anderen Gutachters, der erklärte, dass sich Opfer von Gewalttaten in der Regel gut an die Tat erinnern könnten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 03.03.2011 )