Vor wenigen Tagen ging mit dem Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker ein langwieriger und spektakulärer Mordprozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu Ende – Vorerst. Becker wurde vergangene Woche wegen Beihilfe zum Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, wovon zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt gelten.
Nun erklärte der Strafverteidiger von Verena Becker, die Revision einzulegen. Er siehe ausreichend Unklarheiten und akzeptiere daher die Strafe nicht. Unter anderem begründete er die Revision damit, dass das Gericht bislang keine Feststellungen zu dem Täter der Ermordung Bubacks machen konnte. Die Erfolgsaussichten der Revision sind nicht abzusehen.
( Quelle: focus 11.07.2012 )