Mord: Mann soll sich nachts aus dem Hotel geschlichen haben

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt verurteilt einen 47-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft. In einem reinen Indizienprozess war das Gericht am Ende von der Schuld des Mannes überzeugt. Er soll seine 35-jährige Ex-Frau umgebracht haben, um zukünftige Unterhaltszahlungen einzusparen. Ein weiteres Motiv war eine ihm drohende Haftstrafe wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein. Der Angeklagte soll laut Gericht davon ausgegangen sein, dass, wenn er sich um die Kinder kümmern muss, er die Haftstrafe nicht antreten müsste.

Der Mann gab bei der Polizei lediglich an, er wäre zur Tatzeit in einem Hotel gewesen, im Prozess selbst schwieg er. Das Gericht geht davon aus, dass sich der Mann nachts aus dem Hotel geschlichen und seine Frau dann erstochen hat.
Die Strafverteidigung fordert am Ende des Prozesses einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Nach dem Urteil kündigte die Verteidigung an, Rechtsmittel einzulegen.