Mord an Zuhälter: Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft

Vor dem Berliner Landgericht müssen sich zwei Callboys wegen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft den 19- und 20-Jährigen Mord an ihrem Zuhälter vor. Die beiden geständigen Angeklagten sollen im November 2011 den Mann ermordet haben und mit seinen Wertsachen geflohen sein.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Tötung aus. Die beiden Männer hätten den betrunkenen 37-Jährigen während eines Sexspiels in Sicherheit gewogen. Anschließend soll der 20-jährige Angeklagte das Opfer mit einem Kissen erstickt haben.

Die Strafverteidigung plädiert dagegen auf Totschlag. So sei für die Angeklagten die Tötung der einzige Ausweg aus der Tyrannei des Zuhälters gewesen. Der jüngere Angeklagte war nach der Tat zuerst in die USA geflohen, stellte sich später aber den deutschen Behörden.

( Quelle: Berliner Kurier, 13.08.2012 )