Mord: 28-Jähriger soll Ex-Freundin mit Hammer in einer Gartenlaube erschlagen haben

Vor dem Landgericht Stuttgart steht ein 28-jähriger Mann wegen Verdachts des heimtückischen Mordes. Er soll im Streit seiner 26-jährigen Ex-Freundin mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen haben. Die Leiche wurde wenig später in einer Gartenlaube gefunden.
Bis zum Verfahren schwieg der Angeklagte, nun gestand er, die Frau getötet zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass die Frau einen neuen Mann kennengelernt hatte und der 28-Jährige eifersüchtig war. Der Angeklagte soll demnach mit Tötungsvorsatz das Treffen arrangiert und mit dem bereitgelegten Hammer zugeschlagen haben.

Er selbst beruft sich dagegen auf Notwehr. Als er die Hütte verlassen wollte, soll die Frau ihn mit einem Holzscheitel auf den Kopf geschlagen haben. Danach hätte er den nächstbesten Gegenstand ergriffen und sich gewehrt. An weitere Schläge auf den Kopf, als die Frau bereits am Boden lag, wollte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern.
Während der Verhandlung kam es jedoch zu einigen Ungereimtheiten wie z.B. die Frage, wie die kleine Frau mit einen Holzscheitel den Kopf der Angeklagten hätte treffen können oder aber dass die Blutlache nicht mit den Aussagen des Angeklagten in Einklang gebracht werden können. Die Verhandlung wird fortgesetzt.