Mohnhaupt im Prozess gegen ehemalige RAF-Terroristin Becker vernommen

Nun wurde im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977, die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt vernommen.

Diese verweigerte jedoch die Aussage vor Gericht. Obwohl der Vorsitzende Richter sie eindringlich dazu aufforderte zur Aufklärung des Mordes im Jahr 1977 beizutragen, berief sie sich Mohnhaupt auf ihr Aussageverweigerungsrecht. „Das ist für mich nicht der Ort, um darüber zu reden“, sagte sie. Mohnhaupt galt als Kopf der „zweiten Generation“ der RAF. Unter anderem wurde sie wegen des Mordes an Buback und der Entführung und Ermordung von Schleyer verurteilt und saß 24 Jahre lang in Haft. Ihre Entlassung erfolgte im Jahre 2007.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 24.03.2011 )