In diesen Tagen muss sich ein Trainer der deutschen Olympia-Schwimmer vor dem Landgericht Kiel wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 40-Jährigen vor, dass er eine minderjährige Schwimmerin zwischen 2004 und 2006 in 18 Fällen sexuell missbraucht hätte.
Dabei geht die Anklage davon aus, dass das Mädchen nicht mit Gewalt zum Sex gezwungen wurde. Jedoch könnte der Trainer das besondere Betreuungsverhältnis ausgenutzt haben. Dabei ist rechtlich jedoch noch umstritten, inwieweit beim Schwimmtraining solch ein Betreuungsverhältnis überhaupt besteht.
Da das Mädchen, welches im Verfahren als Nebenklägerin auftritt, zur Tatzeit jedoch bereits 16 Jahre alt war, wäre der sexuelle Kontakt straflos, wenn ein solches Betreuungsverhältnis verneint werden würde. Die Strafverteidigung des Angeklagten weißt ebenfalls auf einige weitere Ungereimtheiten hin, so zum Beispiel, dass eine Strafanzeige erst 2009 gestellt wurde. Das Urteil wird noch für diesen Monat erwartet.
( Quelle: SPON, 11.08.2012 )