Messerattacke in Dönerimbiss: Gekränkte Ehre

Versuchter Mord / Messer / Auseinandersetzung / Verurteilung / lebenslange Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Hamburg muss sich ein 34-jähriger Mann wegen versuchten Mordes verantworten. Laut Staatsanwaltschaft sei dem Mann zu wenig Fleisch in seinen Döner gewesen, woraufhin er den Imbisskoch am nächsten Tag von hinten mit einem Messer attackierte.

Zunächst sei es in dem Imbiss zum Streit gekommen, da der Imbissmitarbeiter dem Angeklagten verweigerte, mehr Fleisch in seinen Döner zu legen. Daraus entstand eine Auseinandersetzung, an deren Ende der Angeklagte den Imbiss verlassen musste. Am nächsten Tag kam er erneut in den Imbiss, um den Imbissmitarbeiter zu töten. Motiv sei dabei die „gekränkte Ehre“  des Angeklagten gewesen. Bisher bestritt der Angeklagte die Tat.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe gemäß §§ 23 II, 211 StGB.

( Quelle: Welt online vom 04.11.2011 )