Messerattacke in der Innenstadt – „Deutsche sind Hunde“

Messerattacke / versuchter Totschlag / gefährliche Körperverletzung / Schuldfähigkeit

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat einen 40-jährigen Mann vor dem Landgericht angeklagt. Ihm wird zweifacher versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Laut Anklage habe sich der Angeklagte mit einem Plakat in die Innenstadt gestellt auf dem stand: „Deutsche sind Hunde“. Dazu habe er Sachen wir „Scheiß Deutsche“ gerufen und zudem Menschen angepöbelt.
Ein Passant habe daraufhin den Angeklagten angesprochen, woraufhin dieser ihn wegschickte. Aus der Situation entstand ein handfester Streit. Der Angeklagte habe dann ein Küchenmesser aus seiner Tasche geholt und damit auf den Geschädigten eingestochen, der den Streit als Unbeteiligter lediglich schlichten wollte. Als danach wieder ein unbeteiligter Passant helfen wollte, soll auch dieser mit dem Messer attackiert und am Unterarm verletzt worden sein.

Laut Aussage des Angeklagten habe sich das Geschehen anders zugetragen. Er habe sich lediglich wehren wollen und sei nicht mit dem Messer auf einen der Passanten losgegangen. Vielmehr entstanden die Verletzungen durch das Verhalten der später Verletzten.
Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus.
( Quelle: HNA online vom 240.08.2011 )