Messer-Attacke: Rücktritt vom versuchten Mord

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Die Große Jugendkammer des Landgerichts Amberg hat einen 18-jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der zur Tatzeit 17-jährige hatte seine damalige Freundin mit einem Messer attackiert und ihr dabei mehrere Schnitte am Hals zugefügt. Die Schnitte trafen die Frau an einer nicht direkt tödlichen Stelle, sodass sie sich selbst ins nahe gelegene Krankenhaus retten konnte.

Die Anklagte lautete auf versuchten Mord. Dazu führte das Gericht aus, dass der Angeklagte vom versuchten Mord strafbefreiend zurückgetreten ist. Er hatte die Möglichkeit seine Attacke fortzuführen, sah davon allerdings ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

( Quelle: Mittelbayerische online vom 11.11.2011 )