LG Nürnberg: Zur Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung

Strafverteidiger / Drogenprozess / Falschaussage

Das Amtsgericht verurteile einen Strafverteidiger zunächst zu einer hohen Geldstrafe. Auf seine Berufung hin verurteile das Landgericht Nürnberg ihn zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung und verhängte zudem ein dreijähriges Berufsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte die Verteidigung eines Drogendealers übernommen. In diesem Verfahren riet er seinem Mandanten zu einer Falschaussage. Er sollte einen Mittäter belasten, um selbst eine mildere Strafe zu bekommen. Daraufhin erstattete der Co-Verteidiger Anzeige wegen Strafvereitelung gegen seinen Kollegen.

Dem stimmte das Gericht zu. Allerdings erging die Verurteilung nur wegen versuchter Strafvereitelung, da der Drogendealer in seinem Prozess am Ende doch noch ein Geständnis ablegte.
 ( Quelle: Süddeutsche online vom 14.07.2011 )