LG Hamburg: Freispruch im Mordverfahren nach 29 Jahren

Vor dem Landgericht Hamburg ging ein Verfahren zu Ende, bei dem ein Mann wegen Mordes aus dem Jahre 1983 angeklagt wurde. Der heute 56-Jährige soll vor 29 Jahren eine 25-Jährige erst vergewaltigt und anschließend ermordet haben. Bei der Toten wurden von mehreren Männern Haare gefunden, darunter auch jene vom Angeklagten.
Dazu soll der Angeklagte mehrfach gegenüber Lebensgefährtinnen geäußert haben, dass er die Tat damals begangen hätte. Der Richter stellte jedoch klar, dass sich der Alkoholiker mit den Taten nur brüstete, wenn er im volltrunkenen Zustand war. Ferner hätte er sich auch noch mit anderen Tötungsdelikten gerühmt. Dies alles hätte aber nichts mit den tatsächlichen Lebensumständen des Angeklagten zu tun gehabt.

Ebenfalls gab es bei der Mordkommission mehrere Ermittlungspannen. Daher reichte es nicht für eine Verurteilung. Der Angeklagte wurde somit freigesprochen. Einer Haftstrafe konnte er trotzdem nicht entgehen, denn in einem anderen Fall wurde er wegen Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt.

( Quelle: NDR 09.08.2012)