Mord / lebenslange Freiheitsstrafe / Sicherungsverwahrung
Ein Ex-Bandido wurde vom Landgericht Erfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde der versuchte Mord an einem Hells Angels Mitglied vorgeworfen. So habe der Mann mit dem Mitangeklagten in einem Motorradladen mit zahlreichen Messerstichen auf das Opfer eingestochen und seinen Tod in Kauf genommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte „nur“ eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert, zudem die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, welcher das Gericht allerdings nicht nachkam. Die Verteidiger forderten für den Hauptangeklagten lediglich eine Freiheitsstrafe von fünf bis sechs Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Prozess dauerte über ein Jahr an. Bezeichnend dafür war der Beweisantrag von einem der beiden Verteidiger auf Vernehmung einer Kriminalbeamten. Der Antrag wurde vom Gericht mit der Begründung der „Prozessverschleppung“ nach § 244 III StPO abgelehnt. Die anderen Angeklagten wurden zu acht Jahren und drei Monaten, bzw. zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Sein Verteidiger des Hauptangeklagten und auch die Staatsanwaltschaft werden eine Revision prüfen.
( Quelle: OTZ online vom 22.07.2011 )