Fahrlässige Körperverletzung / Sicherheitsstandards / Gutachter /Freiheitsstrafe / Bewährung / Freispruch
In Hannover mussten sich die beiden Vorstände des Vereins zur Förderung von Jugendkultur und Sport vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern fahrlässige Körperverletzung vor.
Laut Anklage habe der Verein als Betreiber eine Skaller-Halle die erforderlichen Sicherheitsstandards verletzt. So lagen diverse Gegenstände zu nah an der Skater-Bahn, Wartungen wurden nicht durchgeführt und es gab keine Beaufsichtigung. Im Oktober 2010 kam es auf einer Halfpipe zu einem Zusammenstoß, wobei einer der beiden Skater keinen Helm trug. Der 16-Jährige fiel mit dem Kopf auf einen ungesicherten Stahlträger und wurde lebensgefährlich verletzt.
Im Prozess wurden sieben Zeugen und zwei Gutachtern gehört, welche nicht zweifelsfrei klären konnten, ob die schweren Verletzungen wegen des Stahlträgers passiert seien. Die Staatsanwaltschaft forderte trotzdem acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung für die 24 und 34 Jahre alten Männer.
Der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts allerdings bewertete das Geschehen als Unfall. Dass der Junge keinen Helm trug, lag in seiner Verantwortung. Es bestehe – wie im Straßenverkehr – keine Pflicht zum Helm tragen. Daher endete der Prozess mit einem Freispruch.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
( Quelle: NDR online vom 19.12.2011 )