Lebensgefährlicher Angriff mit Baseballschläger

Baseballschläger / Lebensgefahr / versuchter Totschlag / schwere Körperverletzung / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Tübingen mussten sich zwei junge Männer verantworten. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde das Opfer von einem der Angeklagten mit einem Baseballschläger mehrfach attackiert, wobei die Angeklagten gemeinschaftlich handelten. Dank des Einschreitens einer Frau, welche auch einen Schlag erlitt, wurde schlimmeres verhindert. Die Angeklagten hätten wissen müssen, dass Schläge mit einem Baseballschläger auf die Stirn lebensgefährlich sein können. Die Feststellungen entsprechen weitestgehend der Anklage.
Im Prozess gab der Angeklagten lediglich einen Schlag zu. Das Opfer konnte sich nicht mehr vollständig an die Tat erinnern. Die Verurteilung stützt sich hauptsächlich auf die Aussage der Zeugin, welche in das Tatgeschehen eingriff.
Dabei wurde einer der Angeklagten wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, der andere Angeklagte wegen versuchten Totschlags und zweifacher schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

( Quelle: Südwest Presse online vom 26.11.2011 )