Lauschangriff: BGH stärkt Privatsphäre

Mord / lebenslange Freiheitsstrafe / Indiz / Geständnis / Leiche / Strafverteidigung / Revision / Lauschangriff / Aufzeichnung / Privatsphäre / Freispruch

Das Landgericht Köln hatte 2009 drei Angeklagte wegen Mordes an einer Frau zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Als Haupt-Indiz im Prozess diente ein im Auto abgehörtes Gespräch von einem der Angeklagten. Dieser gestand dabei die Tat. Es gab ansonsten nicht viele Beweise, nicht einmal die Leiche der verschwundenen Frau wurde gefunden.
Gegen diese Entscheidung legten die Strafverteidiger der Angeklagten Revisionen ein. Nun hatte der BGH sich mit der Frage zu befassen, ob dieser sogenannte „Lauschangriff“ der Polizei rechtmäßig war und als Beweis herangezogen werden durfte.
Der BGH entschied, dass die Aufzeichnung nicht verwertet werden dürfe und stärkte damit die Privatsphäre.
Das Landgericht Köln muss nun erneut entscheiden und klären, ob die ansonsten vorliegenden „Beweise“ für eine Verurteilung ausreichen oder ob die Angeklagten freigesprochen werden müssen.

( Quelle: WDR online vom 22.12.2011 )