Das Landgericht Berlin hat einen 30-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Daneben wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Gericht legte fest, dass die Maßregel gemäß § 67 I StGB zunächst vollzogen wird. Angeklagt war der Mann wegen Mordes.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte im Juli des letzten Jahres nach einem Trinkgelage das Opfer mit mehr als 50 Beilhieben getötet. Anschließend habe er die Leiche mit einem Beil und einer Säge zerlegt und die Teile in die Spree geworfen.
Der Angeklagte gestand die Tat. Er konnte sich allerdings nur noch an das Trinkgelage und die anschließende Auseinandersetzung erinnern.
Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus, da dieser nach Einschätzung eines Gutachters zu Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von knapp drei Promille hatte. Im Prozess trat der Bruder des Opfers als Nebenkläger auf.
( Quelle: Weser Kurier online vom 26.04.2012 )