Betäubungsmittel / Strafrecht / Marihuana / Drogen / Maschinenpistole
Das Landgericht Kassel hat zwei Männer im Alter von 34 und 48 Jahren wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen in Höhe von sieben Jahren und drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dabei soll es um rund 170 Kilo Marihuana gehen.
Bei den Taten handelten die Angeklagten wie folgt: Zunächst wurde die Ware aus Holland an einen der Angeklagten geliefert und in seiner Wohnung gelagert. Dort fand die Polizei neben Drogen und viel Bargeld auch eine Maschinenpistole.
Der andere Angeklagte habe lediglich den Transport an die Abnehmer durchgeführt und kam daher mit einer geringeren Freiheitsstrafe davon. Es laufen weitere Ermittlungen gegen einen möglicherweise ebenfalls beteiligten Mann.
( Quelle: HNA online vom 20.09.2011 )