Langjährige Freiheitsstrafe für Körperverletzung an Boxerin

gefährlicher Körperverletzung / versuchte schwere Körperverletzung / Schuss / Waffe / Nebenklage / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Berlin musste sich ein 44-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Er hat seine Stieftochter bei einem Box-Wettkampf in Berlin in der Umkleidekabine aufgesucht und sie viermal angeschossen. Zuvor schoss er auf einen Bodyguard und einen Mitarbeiter einer Security-Firma.
Das Opfer, zweifache Weltmeisterin, muss darum fürchten, dass ihre Boxkarriere nun beendet ist. Die Schüsse trafen sie in die Hände und das Knie.

Am Tathergang bestanden keine großen Zweifel. Das Gericht hatte allerdings das Motiv des Mannes zu klären. Laut Staatsanwaltschaft sei es die Absicht des Vaters gewesen, sie „zum Krüppel“ zu machen, um ihre Karriere zu beenden. Motiv dabei war laut Anklage, dass das Leben der Frau nicht zur Vorstellung des Angeklagten passte. Insbesondere habe ihm die Beziehung zu einem verheirateten Mann nicht gefallen.
Der Angeklagte sagte aus, er habe sich nur gegen einen Schlag der Boxerin wehren wollen. Dies glaubte ihm das Gericht allerdings nicht. Insbesondere passten die Verletzungen nicht zu den Beschreibungen des Mannes. Dennoch zeigte er Reue.
Das Gericht hat sich dabei den Feststellungen des Staatsanwaltschaft weitestgehend angeschlossen. Zudem betonten die Richter noch das verletzte Ehrgefühl des Angeklagten.

Die Frau trat im Prozess als Nebenklägerin an. Ihr Anwalt forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.
Die Strafkammer verurteilte den 44-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 15.11.2011 )