Lange Haftstrafe für Missbrauch der eigenen Töchter

Freiheitsstrafe / Beischlaf / sexueller Missbrauch / Strafvereidigung / Reue

Das Landgericht Memmingen hat einen 46-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er wurde des Beischlafs zwischen Verwandten in 161 Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 54 Fällen schuldig gesprochen. Laut Anklage beginn der Mann sogar 200 Taten.
Der Mann hatte seine beiden Töchter jahrelang missbraucht. Die jüngere Tochter war zu Beginn der Übergriffe noch minderjährig, die ältere brachte zwei Kinder von ihrem Peiniger zur Welt und erlitt eine Fehlgeburt. Ein rechtsmedizinisches Gutachten bestätigte die Vaterschaft des Angeklagten.
Im Prozess stand die Familie hinter dem Angeklagten und bezichtigte die Mädchen der Lüge. Eine Gutachterin bestätigte die Glaubhaftigkeit der jüngeren Tochter. Damit blieben keine Zweifel mehr.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von acht Jahren gefordert, die Strafverteidigung sieben Jahre. Am Ende gab der Angeklagte an, die Taten zu bereuen.

( Quelle: Welt online vom 22.09.2011 )