Landgericht Bremen: Landfriedensbruch oder „kleine Schlägerei“?

Landfriedensbruch / Schlägerei / Baseballschläger / Waffenverbotszone / Strafverteidiger / Freispruch

Vor dem Landgericht Bremen muss sich ein 38-jähriges Mitglied des Rockerclubs Mongols wegen Landfriedensbruch verantworten.
Laut Anklage kam es zu einer Massen-Schlägerei zwischen Mitgliedern zweier rivalisierender Rockerbanden. Danach sei der Angeklagte mit 20 bis 30 Mitgliedern zum Vereinsheim der Hells Angels gefahren sein, um diese mit Baseballschlägern anzugreifen. Anwohner riefen sodann die Polizei, die die Schlägerei beenden konnte. Es wurden vier Menschen verletzt, darunter einer der Polizisten.

Als Reaktion auf die Tat ließ der Innensenator den Rockerclub der Angreifer verbieten und erweiterte die Waffenverbotszone in Bremen.
Nach einem Polizeibericht, den der Strafverteidiger des Angeklagten vorlegte, war die Schlägerei aber wesentlich harmloser als von der Staatsanwaltschaft angenommen. Insbesondere seien bereits vor Beginn der Schlägerei rund 15 Polizisten in der Nähe des Vereinsheims gewesen sein.
Diese Beamten sollen nun ausfindig gemacht werden und in dem Prozess aussagen. Die Anklage wegen Landfriedensbruch ist bei einer wesentlich harmloseren Schlägerei nicht haltbar. Es müsste dann zum Freispruch bezüglich des Landfriedensbruchs kommen.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 07.11.2011 )