Strafverteidiger / mindere schwerer Fall / Prostituierte / Bewährungsstrafe
Das Berliner Landgericht verurteile eine 20-jährige Prostituierte zu einer zwei-jährigen Jugendstrafe zur Bewährung.
Die Frau habe nach Feststellungen des Gerichts ihr Kind direkt nach der Geburt in den Hinterhof des Wohnhauses geworfen, wo es trotz Hilfe der Nachbarn verstarb. Bereits zu Beginn des Prozesses gestand die Frau die Tat.
Zu der eher geringen Strafe führten diverse Umstände.
Zunächst wurde die Frau nach Jugendstrafrecht verurteilt. Hier gelten die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht direkt, sondern dienen lediglich der Orientierung.
Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich die Angeklagte in einer Ausnahmesituation befand, was zu dieser Kurzschlussreaktion führte. Daher nahmen die Richter hier einen minder schweren Fall an.
( Quelle: Berliner Morgenpost vom 01.07.2011 )