Land Hessen zu Schmerzensgeldzahlung verurteilt

Da Landgericht Frankfurt verurteilte das Land Hassen zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 8000 Euro an einen Kriminalbeamten. Der Mann war 2006 in den Verdacht dienstlicher Vergehen geraten. Die damalige Polizeivizepräsidentin T. hatte dies in einer Besprechung vorverurteilend, so als seien die Beweise dafür bereits erbracht, mitgeteilt. Das Landgericht urteilte daher, dass T. damit gegen die Unschuldsvermutung verstoßen habe und so das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kriminalbeamten aus Art. 2 I, 1 I GG verletzt habe.

Das gegen ihn eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren war nach drei Jahren erfolglosen Nachforschungen eingestellt worden.
(Quelle: FAZ vom 08.03.2011 Nr. 56, S. 4 )