Körperverletzung: Biss ins Auge – Bewährungsstrafe

Körperverletzung / Strafverteidigung / Alkohol  / Bewährungsstrafe / Bewährungszeit

Wegen des Verdachts der Körperverletzung musste sich ein 43-jähriger Mann verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, einem Nebenbuhler ins Auge gebissen zu haben.
Dem Geschehen ging zunächst ein handgreiflicher Streit des Angeklagten mit seiner Freundin voraus. Dabei sei der Angeklagte stark alkoholisiert gewesen und stand unter dem Einfluss von Schmerztabletten. Daher könne er sich an nichts mehr erinnern. Die Frau wurde verletzt.

Sodann sei ein Nebenbuhler des Angeklagten hinzugekommen, der wohl ein Verhältnis zur Freundin des Angeklagten hatte. Der Angeklagte ging auf den Mann los. Dieser wurde verletzt und erlitt einen Biss ins Auge. Besonders schlimm daran: Der Angeklagte war an Hepatitis C erkrankt, sodass die Gefahr der Ansteckung bestand. Dies geschah aber nicht.
Im Prozess gestand der Angeklagte die Tat und entschuldigte sich. Er ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Das Gericht verurteile den Mann zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.

( Quelle: Main Post online vom 23.09.2011 )