Körperverletzung: 3 Jahre Haft für Angriff mit Golfschläger

Einem 39-jährigen Mann wurde vor dem Landgericht Dortmund eine schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll seiner damaligen Freundin mit einem Golfschläger das Gesicht zertrümmert haben, während diese sich bereits im Bett befand.

Der Angeklagte gestand den Angriff auf die 45-jährige Frau. Die Frau schwebte kurze Zeit nach dem Angriff in Lebensgefahr. Ihr Gesicht ist dauerhaft entstellt und sie wird auf einem Auge dauerhaft blind bleiben. Das Gericht verurteilte den Mann zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Unter Auflagen darf er die Strafe jedoch im offenen Vollzug verbüßen, da sein Arbeitgeber sich bereiterklärte, ihn wieder einzustellen. Zusätzlich muss er an das Opfer 70.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.