Koalitionsgipfel: Zur Kronzeugenregelung

Beim Koalitionsgipfel haben sich Union und FDP auf eine Begrenzung der sogenannten Kronzeugenregelung geeinigt.

Bisher kann eine Strafe gemäß § 46b Abs. 1 StGB gemildert werden, wenn ein Täter Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten leistet. Voraussetzung ist lediglich, dass ein Täter freiwillig sein Wissen bezüglich irgendeiner Straftat offenbart und diese dann verhindert oder aufgedeckt werden kann.

Nun soll ein Kronzeuge nur noch dann einen Strafnachlass erhalten, wenn sich seine Angaben auf eine Tat beziehen, die mit seiner eigenen Tat im Zusammenhang steht. Angaben zu Taten Dritter sollen künftig nicht mehr ausreichen.

( Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung online vom 06.03.2012 )