Kindstötung: War es Mord oder Totschlag?

Im Oktober 2011 wurde ein 26-jähriger Mann vom Landgericht Bielefeld wegen Totschlags und Vergewaltigung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht war sich damals sicher, dass der Mann die vier Monate alte Tochter seiner Freundin missbrauchte und anschließend umbrachte. Die Mutter befand sich währenddessen in einer Disco.

Damals konnte das Gericht kein Motiv für die Tötung ermitteln und verurteilte lediglich wegen Totschlags und Vergewaltigung. Sodann legte die Staatsanwaltschaft die Revision ein und hatte damit vor dem BGH Erfolg. Die Karlsruher Richter kritisieren, dass sich nicht ausgiebig genug mit einer möglichen Tötung aus niedrigen Beweggründen befasst wurde. Hätte das Gericht dies bejahen, hätte es sich um einen Mord gehandelt und der Angeklagte müsste mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.

Während die Staatsanwaltschaft im neuen Prozess eine Verurteilung wegen Mordes anstrebt, kämpft die Strafverteidigung weiterhin gegen die Höchststrafe. So sei nicht klar, dass der Angeklagte tatsächlich das Mädchen töten wollte. Aus diesem Grund hatte die Verteidigung bereits im ersten Prozess auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.
Das neue Urteil soll am 1. Oktober gesprochen werden.