Kindesmisshandlung: Zweieinhalb Jahre Haft für Eltern nach Absprache

Die 30- und 31-jährigen Eltern mussten sich vor dem Landgericht Frankenthal verantworten, weil sie ihrer damals neun Monate alten Tochter schwere Kopfverletzungen zugefügt haben sollen. Die Hirnverletzungen des Kindes waren lebensbedrohlich. Auch wird das Kind in Folge der Tat den Rest seines Lebens behindert bleiben. Im Verfahren, welches bereits über drei Jahre andauerte, konnte jedoch nicht aufgeklärt werden, welcher Elternteil die Misshandlungen konkret begangen hat.

Die Eltern wurden deswegen lediglich wegen schwerer Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu jeweils zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil basierte auf einer Absprach gemäß des umstrittenen § 257c StPO. Grundlage für die Absprache war jedoch ein Geständnis über die Vernachlässigung des Kindes.
Die schweren Verletzungen wollen die Eltern dem Kind jedoch nicht zugefügt haben. Vielmehr seien es Unfälle gewesen. Ein Gutachten bezweifelte jedoch die Geschichte der Eltern. Die schweren Verletzungen des Mädchens könnten laut Gutachten nur dadurch entstanden sein, dass das Kind gegen eine Wand oder auf den Boden geworfen wurde.