Kindesmissbrauch: Freispruch aus Mangel an Beweisen möglich

Strafverteidigung / Kindesmisshandlung / Vergewaltigung / Freispruch / Sexualstrafrecht

Vor dem Landgericht Dortmund muss sich ein Mann wegen des Vorwurfs mehrfacher Kindesmisshandlung verantworten.
Im Prozess wurde die mittlerweile 22-jährige Belastungszeugin gehört. Der Angeklagte soll sie als Fünfjährige in seiner Wohnung missbraucht und vergewaltigt haben. Er sei zu diesem Zeitpunkt der Lebensgefährte ihrer Mutter gewesen.
Allerdings sind die Aussagen der Frau widersprüchlich. Insbesondere konnte das Gericht klären, dass der Mann zum Tatzeitpunkt definitiv nicht in der von ihr genannten Wohnung lebte.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten konnten nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden. Das Urteil soll Ende September fallen. Nach dem jetzigen Stand ist ein Freispruch aus Mangel an Beweisen wahrscheinlich.
( Quelle: Westfälischer Anzeiger online vom 08.09.2011 )