Kindesmissbrauch: Angeklagter muss in die Psychiatrie

Nach Überzeugung des Landgerichts Hildesheim hat der 22-jährige Angeklagte in einem Schwimmbad mehrere Kinder sexuell missbraucht. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung mit Material aus den Überwachungskameras des Schwimmbads konnte der Mann identifiziert werden.

Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten. Zunächst muss der Mann jedoch in die Psychiatrie und das auf unbestimmte Zeit. Erst wenn der Mann als „geheilt“ eingestuft werden würde, könnte er wieder entlassen werden.
Im Prozess hatte ein psychiatrischer Gutachter eine pädophilie Störung in Verbindung mit einer Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten diagnostiziert. Der Angeklagte selbst gestand die Übergriffe auf vier Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren.

Der Mann war bereits im Alter von 15-Jahren wegen eines Übergriffes auf ein Mädchen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Freiheitsstrafe, die Strafverteidigung eine Strafe von lediglich vier Jahren. Strafmildernd wirkten das frühe Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass er von seinen Opfern abgelassen hatte, als sie sich wehrten.