Kindesmissbrauch: 41-jähriger Berliner aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Vor dem Berliner Landgericht wurde ein Fall des sexuellen Missbrauchs verhandelt. Ein 41-jähriger Mann soll sich im Jahr 2009 an der damals 13-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben. Insgesamt soll es zu mehr als 20 Übergriffen gekommen sein.

Vor Gericht wurde eine Gutachterin zur Glaubwürdigkeit des heute 16-jährigen Mädchens gehört. Da das Mädchen sich mehrfach in Widersprüche verstrickte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Übergriffe vielleicht gar nicht stattgefunden haben. Aus diesem Grund forderten Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft Freispruch aus Mangel an Beweisen. Das Gericht sprach den Mann somit frei.