Kindesentziehung: Bewährungs- und Geldstrafe

Vor dem Amtsgericht Ahaus musste sich eine 38-jährige Frau wegen Beihilfe zur Kindesentziehung verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, dem leiblichen Vater eines sechsjährigen Jungen dabei geholfen zu haben, sein Kind außer Landes zu bringen.
Der Mann wurde in seiner Abwesenheit zu einer Bewährungsstrafe und zur Herausgabe des Kindes verurteilt. Zudem wird er mit einem deutschen und internationalen Haftbefehl gesucht, da er sich mit seinem Sohn immer noch im Ausland befindet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte dem Vater die Ausweispapiere ihres Sohnes gab, um ihm so die Flucht zu ermöglichen.

Die Angeklagte bestritt im Prozess, von der Tat gewusst zu haben. Sie sei davon ausgegangen, dass es um eine Reise mit ihrem eigenen Sohn ginge. Als sie erfuhr, dass der Vater seinen Sohn entführen wolle, habe sie dies entschieden abgelehnt. Allerdings habe der Mann sie dann mit Intimfotos bedroht, sodass sie doch zustimmte und ihm die Ausweispapiere übergab.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe für die Angeklagte. Das Gericht schloss sich der Forderung an.

( Quelle: Münstersche Zeitung online vom 07.03.2012 )