Steuerhinterziehung / Strafbefehl / Strafverteidiger / Kindergeld / Geldstrafe
Vor dem Amtsgericht musste sich eine 34-jährige Frau wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, Kindergeld kassiert zu haben, obwohl ihre Kinder gar nicht mehr bei lebten. Damit habe sie sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Vier ihrer fünf Kinder, für die sie in der Zeit ungefähr 1100 Euro Kindergeld kassierte, lebten bei Pflegefamilien und ein Kind bei seinem Vater.
Die Frau hatte im vergangenen Jahr Privatinsolvenz angemeldet und lebt nun von Hartz-IV und ihrem 1-Euro-Job.
Nachdem der Schwindel aufgeflogen war, bekam sie einen Strafbefehl, wonach sie 20 Tagessätze á 40 Euro zahlen sollte. Obwohl die Frau die Tat nicht leugnete, legte sie Einspruch ein, da sie die Strafe nicht begleichen könne.
Im Prozess sagte die Angeklagte aus, das Kindergeld nicht absichtlich kassiert zu haben. Vielmehr habe sie darauf vertraut, dass ihre „Betreuer“ – wie z.B. Familienhelfer und das Jugendamt – sich um die Abmeldung ihrer Kinder kümmern würden. Daher beantragte der Verteidiger der Frau eine geringere Anzahl an Tagessätzen sowie eine geringere Höhe. Die Staatsanwaltschaft reduzierte lediglich die Tagessatzhöhe auf 15 Euro.
Das Gericht blieb unter dieser Forderung und verurteile die Frau zu eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen á zehn Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
( Quelle: MAIN POST online vom 04.09.2011 )