Keine Aussage des Angeklagten zum Feuertod des Asylbewerbers Jalloh

Der Angeklagte, im Prozess vor dem Landgericht Magdeburg wegen des Feuertodes des Asylbewerbers Oury Jalloh im Jahre 2005, will sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Die Verteidigung führt dazu aus, dass sich der Angeklagte, der damalige Dienststellenleiter des Dessauer Polizeireviers, nach sechs Jahren und einer psychischen Erkrankung nicht mehr an alle Abläufe erinnern könne.
(Quelle: FAZ vom 13.01.2011 Nr. 10, S. 4)