Kein schwerer Betrug

Vor dem Schöffengericht war ein 58-jähriger Mann wegen des Verdachts des schweren Betruges angeklagt. Der heute 26-jährige Sohn des Angeklagten ist schwer behindert und lebt seit 2000 in einem Heim. Für die Unterbringungen fallen monatlich Kosten in Höhe von 4.000 Euro an. Lange Zeit zahlte der Landschaftsverband diese 4.000 Euro. Dann stellte er jedoch die Zahlung ein und forderte das Heim auf, die Zahlungsunfähigkeit des Sohnes und der Eltern erneut zu überprüfen.
Eine Versicherung zahlte nämlich zwei Millionen an den Sohn aus. Es bestand daher der Verdacht, dass die Familie dies verschwieg. Der Angeklagte erklärte daraufhin jedoch, dass ein Teil des Geldes in den Umbau der Wohnung floss und der Rest verspekuliert wurde. Erst nach dieser Erklärung nahm der Landschaftsverband wieder die Zahlung auf. Da waren beim Heim schon Kosten in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden.

Der Strafverteidiger des Angeklagten konnte jedoch aufzeigen, dass sein Mandant bereits bei Vertragsschluss mit dem Heim angab, dass er die zwei Millionen Euro nicht mehr in seinem Vermögen hatte. Den Gegenbeweis, dass der Angeklagte noch über das Geld verfügte, als er seinen Sohn beim Heim anmeldete, konnte die Staatsanwaltschaft nicht führen. Aus diesem Grund beantragte auch die Staatsanwaltschaft neben dem Anwalt des Angeklagten einen Freispruch. Das Gericht folgte den Anträgen.