Kammergericht verurteilt Terrorhelfer

Das Kammergericht Berlin verurteilte einen deutschen Staatsangehörigen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Der Mann hatte im November 2009 zwei Überweisungen in Höhe von 1080 Euro in die Türkei getätigt. Dabei wusste er, dass das Geld von seinen Geschäftspartnern von der „Deutschen Taliban Mudschahedin für militärische Angriffe auf Militäreinrichtungen und Soldaten in Afghanistan verwendet werden sollte.

Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und seine Abkehr vom Dschihad erklärt. Nach Ansicht des Gerichts waren diese Einlassungen nicht nur taktisch.
( Quelle: FAZ Nr. 82 vom 07.04.2011, S. 5 )