Jugendstrafrecht: Anklage wegen Vergewaltigung

Vergewaltigung / Untersuchungshaft / sexueller Kontakt / Nebenklage / Ausschluss der Öffentlichkeit / Jugendstrafe / Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hat drei junge Männer vor dem Landgericht Aurich wegen Vergewaltigung angeklagt. Zwei der drei Angeklagten (beide 19 Jahre alt) sitzen in Untersuchungshaft, der 18-jährige Angeklagte ist noch auf freiem Fuß.

Laut Anklage haben die drei Männer gemeinschaftlich ein 14-jähriges Mädchen an zwei aufeinander folgenden Tagen mehrfach vergewaltigt und geschlagen. Dabei sollen sie ihre körperliche Überlegenheit genutzt haben, um die Gegenwehr des Opfers zu brechen. Das Mädchen habe ihnen zuvor deutlich klar gemacht, dass sie keinen sexuellen Kontakt haben wolle.

Im Prozess tritt das Opfer als Nebenklägerin auf. Ihre Anwältin beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Das Urteil wird Mitte Dezember erwartet. Im Falle einer Verurteilung drohen den jungen Männern langjährige Jugend- oder Freiheitsstrafen.

( Quelle: Jeversches Wochenblatt online vom 10.11.2011 )