Jugendstrafe auf Bewährung wegen einer Reifeverzögerung

Jugendstrafe / Bewährung / Sozialstunden / Geständnis / Vergeltung / Erziehung / Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld

Vor dem Gladbecker Jugendschöffengericht musste sich ein 19-jähriger wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Das Gericht hat den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 120 Sozialstunden ableisten.
Das Gericht verurteile den Angeklagten nach Jugendstrafrecht, da er nach  Einschätzung der Jugendgerichtshilfe unter einer Reifeverzögerung leide. Er hat keinen Schulabschluss und arbeite lediglich in einem 400-Euro-Job.
Der Jugendliche hat nach den Feststellungen des Gerichts einen 22-jährigen Mann bei einem Stadtfest durch einen Faustschlag schwer verletzt.

Das Opfer liegt bis heute in einer Duisburger Klinik. Er wird nie wieder sehen, sprechen oder laufen können. Der Angeklagte gestand die Tat.
Familie und Freunde des Opfers zeigten sich nach Urteilsverkündung schockiert. Das Gericht betonte, dass es im Jugendstrafrecht keinen Platz für Vergeltung gebe. Es gehe um den erzieherischen Gedanken, welchem in diesem Fall die gewählte Strafe am besten gerecht werde. Parallel zum Strafprozess läuft einen Zivilprozess. Dabei geht es um Schadenersatzansprüche der Krankenkasse und Schmerzensgeldforderungen.

( Quelle: Der Westen online vom 17.11.2011 )