Jonathan Meese wegen Hitlergruß vor Gericht

Wie weit geht Kunstfreiheit? Mit dieser Frage müssen sich Gerichte immer häufiger beschäftigen. Nicht nur bei Bushidos Song stellt sich die Frage, wie weit Kunst vor dem Hintergrund etwaiger Straftaten gehen darf, sondern auch im Prozess um Jonathan Messe.
Während einer Podiumsdiskussion an der Uni Kassel forderte der Künstler die „Diktatur der Kunst“ und streckte seinen rechten Arm in die Höhe. Dafür interessierte sich zuerst nur die Staatsanwaltschaft und nun auch das Amtsgericht. Dort gestand der Künstler schließlich auch den Hitlergruß, berief sich jedoch auf die Kunstfreiheit. Der 43-Jährige erklärte, dass er im Privaten niemals den Gruß zeigen würde, es war lediglich innerhalb eines Kunstprojektes bzw. einer Aufführung.
Das Verfahren wurde bereits mehrfach unterbrochen. Der Strafverteidiger von Meese stellte bereits zwei Befangenheitsanträge gegen die Richter. Unter anderem soll ein betroffener Richter dem Angeklagten nicht die Hand zur Begrüßung geschüttelt haben. Der Prozess wird fortgeführt.