Inzest: Straßburg verhandelt nicht über das Inzest-Verbot in Deutschland

Ein Mann aus Leipzig ist mit seiner Beschwerde über das so genannte „Inzest-Verbot“ in Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter lehnten es ab, den Fall vor die Große Kammer zur Verhandlung zu bringen.

Der Beschwerdeführer hat mit seiner Schwester vier Kinder gezeugt. Wegen Beischlafs zwischen Verwandten wurde er von deutschen Gerichten zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann ist bereits im April diesen Jahres vor der Kleinen Kammer in Straßburg mit seinem Verfahren gescheitert, als der EGMR die Regelung des § 173 StGB für vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention hielt. Damit ist der Fall nun juristisch abgeschlossen. Das“ Inzest-Verbot“ bleibt in Deutschland erst einmal bestehen.