Sofern ein Gerichtsvollzieher Mitglied einer Rockerbande ist, ist es seinem Dienstherren möglich ihn in den Innendienst zu versetzen. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Fall in dem ein Gerichtsvollzieher den „Bandidos“ nahe stand. Bandidos und die Hells Angels sorgten in letzter Zeit für großes Aufsehen durch ihren Bandenkrieg und Verstrickungen in das Nachtleben.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 1 B 887/19)