„Im Zweifel für den Angeklagten“

Sachbeschädigung / Strafbefehl / Freispruch

Dem Angeklagten wurde Sachbeschädigung vorgeworfen. Laut Anklage soll er sich in der Tatnacht an einem Konkurrenten im Kampf um eine Frau habe rächen wollen. Zunächst erging ein Strafbefehl, gegen welchen sich der Angeklagte aber wehrte.

Dem Prozess ging folgender Sachverhalt voraus: Auf einem Volksfest lernte der Angeklagte eine Frau und den Angeklagten kennen. Beide Männer zeigten Interesse für die Frau. Sie nahm beide Männer mit nach Hause, entschied sich dort allerdings für den Geschädigten und warf den Angeklagten aus ihrer Wohnung. Daraufhin soll dieser seine Wut am Wagen des Geschädigten ausgelassen haben.
Der Geschädigte sagte im Prozess aus, er habe den Angeklagten bei der Tat beobachtet. Danach habe er das Fahrzeug stark demoliert. Der Angeklagte leugnete die Tat.

Nun wurde er freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts reiche die Aussage alleine nicht für eine Verurteilung des Angeklagten aus.
( Quelle: Ludwigsburger Kreiszeitung online vom 22.08.2011 )