Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg erhoben. Ihm wird vorgeworfen, einen unterschriebenen Blankozettel verändert zu haben und sich dadurch der Urkundenfälschung strafbar gemacht zu haben.
Nach den bisherigen Ermittlungen hat der Verdächtige einen des mutmaßlich geschädigten Mieters eines Schnellrestaurants unterschriebenen Blankozettel gegen den Willen des Mannes verwendet – nämlich als Bürgschaft.
Diese „Bürgschaft“ wurde dann im Zivilverfahren vor verschiedenen Gerichten vorgelegt. Es entstanden Zweifel an der Echtheit des Dokuments.
Im April letzten Jahres erstattete der mutmaßlich Geschädigte Anzeige.
Das Amtsgericht Hamburg muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 12.04.2012 )