Harte Strafe im Stalking-Prozess

In einem „Stalking“ Prozess hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen nun ein vergleichsweise hartes Urteil gesprochen. Ein 41-jähriger Mann ist nun wegen Nachstellung seiner Ex-Freundin zu acht Monaten Haft verurteilt, dessen Vollstreckung zu vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Mann hatte seine ehemalige Lebensgefährtin, mit der er ein gemeinsames Kind hatte, über einen Zeitraum von über 2 Jahren aufgelauert, bedroht, Zettel an die Haustür geklingelt, mit Anrufen und SMS terrorisiert sowie nachts gegen ihre Haustür gehämmert.

Die 31-jährige Mutter hatte in jener Zeit ständig Angst, musste zur Therapie, traute sich nicht mehr auf die Straße und konnte kein normales Leben mehr führen.In dieser Zeit konnte sie drei Gewaltschutzverfügungen gegen den Ex-Freund erwirken, welche ihn jedoch mehr oder weniger kalt ließen.

Der Verurteilte darf sich jetzt nicht mehr der Frau nähern und hat strenge Auflagen zu erfüllen. Ein weiterer Verstoß gegen diese Auflagen würde wohl zu der Gefängnisstrafe führen. Das Urteil könnte richtungweisend sein und das Pendel zukünftig zu Gunsten des Opfers ausschlagen lassen.

( Quelle: SPON 2.07.2012 )