Die Staatsanwaltschaft Hamburg klagte den 45-jährigen Vater wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verletzung der Fürsorgepflicht an. Konkret soll der Mann seiner damals 14-jährigen Tochter Marihuana überlassen haben. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft Schäden bei der Entwicklung der Jugendlichen billigend in Kauf genommen haben.
Der Vater wollte sich vor Gericht zum Vorwurf nicht äußern. Die Tochter behauptet, dass sie die Drogen in der Wohnung gefunden hatte und selbstständig nahm. Der Vater hätte davon nichts gewusst. Eine Schulfreundin der Tochter behauptete jedoch, dass das Mädchen öfters mit Marihuana in der Schule gewesen sei und selbst gesagt hätte, dass sie es von ihrem Vater bekommen würde. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei drei Cannabis-Pflanzen. Der Prozess wird fortgesetzt.