Gutachter sagt im Kachelmann-Prozess aus

Im Kachelmann-Prozess hat Bernd Brinkmann, der ursprünglich als Sachverständiger aussagen sollte, als sachverständiger Zeuge ausgesagt. Das bedeutet, dass er nur über seine Wahrnehmungen sprechen, jedoch keine Schlussfolgerungen daraus ziehen durfte.

Er habe den Tathergang nachgestellt. Die Struktur der Hämatome an den Oberschenkeln lasse auf Schläge mit Fäusten schließen, nicht auf Verletzungen, die durch das Auseinanderdrücken der Oberschenkel entstehen, wie bei einer Vergewaltigung. „Die sichelförmige Kontur ist bekannt von Verletzungen bei Kindesmisshandlungen.“ so Brinkmann Dafür sei eine „gewisse kinetische Energie“ nötig, also eher einen Schlag als dauerhaften Druck.
Bei seinem Versuch habe das Messer zudem keine Doppelspur hinterlassen, wie es beim mutmaßlichen Opfer der Fall gewesen sei.

Ob die von Brinkmann nachgestellten Verletzungen überhaupt mit denen der Nebenklägerin vergleichbar sind, wurde hingegen nicht erörtert.
(Quelle: welt.de vom 14.12.2010; spiegel-online  vom 13.12.2010; Hamburger Abendblatt – online vom 14.12.2010.)